SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der USE

Im Rah­men der 6. Ver­ord­nung zur Ein­däm­mung der Infek­ti­on mit dem Coro­na-Virus ist die Wie­der­auf­nah­me des Ange­bo­tes von Beschäf­ti­gung und Betreu­ung in Werk­stät­ten für behin­der­te Men­schen unter Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stands von 1,5 Metern und der Hygie­ne­re­geln nach § 2 Abs. 1 der Ver­ord­nung ab dem 18.05.2020 bedingt mög­lich.

Die Trä­ger eine Werk­statt für behin­der­te Men­schen müs­sen zudem ein mit der jewei­li­gen Betriebs­ärz­tin oder dem jewei­li­gen Betriebs­arzt abge­stimm­tes Infek­ti­ons­schutz­kon­zept vorlegen.

Die SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­stan­dards der USE fin­den Sie hier »

Für den täg­li­chen Umgang mit­ein­an­der in der Werk­statt gel­ten fol­gen­de Regeln »

Falls ein Ver­dachts­fall in der Werk­statt auf­tritt, gibt es auch hier kla­re Handlungsanweisungen.

Falls Sie hier­zu Fra­gen haben, kön­nen Sie sich gern an die Fach­dienst- Mit­ar­bei­te­rin­nen und ‑Mit­ar­bei­ter wenden.