Die Reform der Eingliederungshilfe: Vom Tiger zum Kätzchen? USE-Fachtag am 7.10. 2015

Als eines der wich­tigs­ten sozi­al­po­li­ti­schen Vor­ha­ben dieser
Legis­la­tur­pe­ri­ode gilt die Reform der Ein­glie­de­rungs­hil­fe und
damit u. a. die Ein­füh­rung eines Bundesteilhabegesetzes.

Erklär­tes Ziel war und ist es, die Lebens­si­tua­ti­on von Men­schen mit
Behin­de­run­gen wei­ter zu ver­bes­sern, indem die Eingliederungshilfe
zu einem moder­nen Teil­ha­be­recht wei­ter­ent­wi­ckelt wird.
Mit Span­nung wird nun der Refe­ren­ten­ent­wurf erwar­tet – verändert
sich doch u. a. für Werk­stät­ten für behin­der­te Menschen
(WfbM) und ande­re Diens­te der Teil­ha­be am Arbeits­le­ben vieles.
Als sicher gel­ten die Ein­füh­rung eines Bud­gets für Arbeit, die Zulassung
ande­rer Leis­tungs­an­bie­ter neben den WfbM, die Installation
eines bun­des­wei­ten »unab­hän­gi­gen« Bera­tungs­sys­tems und
eine bun­des­weit ein­heit­li­che »Dia­gnos­tik« des Hil­fe­be­dar­fes. Wie
ver­hält es sich aber mit den wei­te­ren von der ASMK geweckten
Erwar­tun­gen, wie z.B. der ver­mö­gens­un­ab­hän­gi­gen Erbrin­gung von
Leis­tung oder der Fra­ge der Öff­nung der WfbM für ande­re Nutzergruppen?
Und ent­fällt für die WfbM das gesetz­lich geforderte
Min­dest­maß an wirt­schaft­lich ver­wert­ba­rer Arbeitsleistung?
Dahin­ter steht die Fra­ge, wel­che Ver­bes­se­run­gen Men­schen mit
Behin­de­rung tat­säch­lich erwar­ten kön­nen. Ver­bes­sert sich für sie
die Teil­ha­be am Arbeits­le­ben wirklich?
Die­sen und ande­ren Fra­gen möch­ten wir auf unse­rem Fachtag
am 7. Okto­ber 2015 nach­ge­hen und erhof­fen uns Ant­wor­ten von
Exper­ten aus Poli­tik und / oder Ver­wal­tung und von Kos­ten- und
Maßnahme-Trägern.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im Flyer: 
Die Reform der Eingliederungshilfe

oder unter fachtag(at)u‑s-e.org

28.08.2015