Newsletter #19: Ab dem 18. Mai wieder offen!

Lie­be Beschäftigte,
lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,

der Senat von Ber­lin hat für die SARS-CoV-2-Ein­däm­mungs­maß­nah­men­ver­ord­nung am 8. Mai Locke­run­gen beschlos­sen, die auch die Werk­stät­ten für behin­der­te Men­schen (WfbM) betref­fen. Ab Mon­tag, den 18. Mai ist die Beschäf­ti­gung und Betreu­ung in WfbM unter Ein­hal­tung von stren­gen Hygie­ne­re­geln wie­der möglich.

Sie kön­nen also wie­der zur USE kom­men! Wir haben in der Zwi­schen­zeit ein Arbeits­schutz­kon­zept erar­bei­tet, das die Ein­hal­tung der Hygie­ne­re­geln garan­tiert. Sie kön­nen also sicher sein, dass wir gut vor­be­rei­tet sind, wenn Sie wiederkommen.

Bit­te mel­den Sie sich des­we­gen unbe­dingt in die­ser Woche bei Ihrem Fach­dienst! (Die­se Bit­te, sich zu mel­den, bekom­men Sie auch noch ein­mal per SMS und/oder per Post.)

Von den Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen des Fach­diens­tes erfah­ren Sie, wann Sie wie­der zur Arbeit kom­men dürfen.
Sie beant­wor­ten aber auch Ihre sons­ti­gen Fra­gen, bera­ten Sie gern und unter­stüt­zen Sie auch für den ers­ten Weg zur USE.

Vie­le Grü­ße & bis bald!
Ursu­la Laumann